Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 142;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/16/0074 E 19. Februar 1987 VwSlg 6190 F/1987 RS 4Stammrechtssatz
Wird ein Kleidungsstück (hier: Pelzjacke) nicht zum Zwecke des vorübergehenden persönlichen Gebrauches während des Zeitraumes zwischen einer bestimmten Einreise und der darauf folgenden Ausreise, sondern bloß zur Reinigung vorübergehend in das Zollgebiet eingebracht, so besteht für dieses Kleidungsstück Stellungspflicht und Erklärungspflicht (Hinweis E 21.11.1985, 84/16/0241).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160046.X03Im RIS seit
27.09.1990Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009