RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0198

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage der Zumutbarkeit einer Wohnung nach § 34 Abs 1 RGV ist im Lichte der Rsp bezogen auf die Wohnungsmöglichkeit im (neuen) Dienstort bzw in der Nähe zu sehen. Maßgebend sind die Art, der Zustand und die Beschaffenheit (Hinweis E 30.4.1970, 1963/69), weiters die Wohnungsgröße, wobei nicht für jede Person ein eigener Wohnraum vorhanden sein muß (Hinweis E 26.1.1966,1812/65), aber auch die Höhe des begehrten Mietzinses unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und Familienverhältnisse (Hinweis E 21.10.1971, 1639/71, VwSlg 8090/A 1971).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120198.X03

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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