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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1992, 54;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0134 E 15. September 1986 RS 2Stammrechtssatz
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle eines angefochtenen Bescheides beinhaltet ua die Aufgabe, zu überprüfen, ob die bei der Beweiswürdigung angestellten Überlegungen der belangten Behörde schlüssig sind, dh, ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut ensprechen. Ob der Akt der Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, daß zB eine den Bf belastende Darstellung und nicht dessen Vorbringen den Tatsachen entspricht, kann der VwGH in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, E 14.4.1986, 84/15/0140).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungSachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160225.X13Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009