RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0098

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §19b;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/12/0097 E 22. Okt. 1990 89/12/0100 E 22. Okt. 1990

Rechtssatz

Sofern besondere Gefahren iSd § 19b GehG zumindest mit einem nicht nur als geringfügig zu bezeichnenden Teil der gesamten Tätigkeit eines Beamten verbunden sind, kann der Anspruch dieses Beamten auf eine Gefahrenzulage nicht verneint werden (Hinweis E 18.12.1989, 88/12/0208) (hier: Wirtschaftspolizei, Anspruch auf Gefahrenzulage verneint).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120098.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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