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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §19b;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/12/0097 E 22. Okt. 1990 89/12/0100 E 22. Okt. 1990Rechtssatz
Sofern besondere Gefahren iSd § 19b GehG zumindest mit einem nicht nur als geringfügig zu bezeichnenden Teil der gesamten Tätigkeit eines Beamten verbunden sind, kann der Anspruch dieses Beamten auf eine Gefahrenzulage nicht verneint werden (Hinweis E 18.12.1989, 88/12/0208) (hier: Wirtschaftspolizei, Anspruch auf Gefahrenzulage verneint).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120098.X02Im RIS seit
16.11.2000