RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0216

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §760;
ErbStG §2 Abs2 Z4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 52;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG ist erfüllt, wenn der erbserklärte Erbe im Vergleichsweg das Heimfallsrecht des Staates anerkennt und dafür eine Abfindung erhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160216.X09

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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