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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §1 Abs1 litd;Rechtssatz
Zwischen der Versetzung und der Übersiedlung des Beamten im Sinn des § 27 Abs 1 erster Satz RGV besteht der folgende Kausalzusammenhang: Die Versetzung des Beamten muß Grund der erfolgten Übersiedlung sein. Dies geht nicht nur aus dem systematischen Zusammenhang mit dem zweiten Satz des § 27 Abs 1 RGV, der - aufbauend auf der allgemeinen Regelung des ersten Satzes (vgl das Tatbestandselement der "aus Anlaß des Wechsels des Dienstortes" ersten Übersiedlung in einen Ort, der nicht der neue Dienstort ist) - eine reisegebührenrechtliche Sonderregelung für die zweite Etappe der Übersiedlung in den (durch Versetzung begründeten) neuen Dienstort trifft, sondern auch aus dem Zusammenhang mit § 1 Abs 1 lit d RGV, wonach die Beamten Anspruch auf den Ersatz des Mehraufwandes haben, der ihnen durch eine Versetzung erwächst, hervor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988120027.X02Im RIS seit
27.09.1990