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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §114;Rechtssatz
In einer im Vergleich zu anderen Abgabepflichtigen später erfolgten Festsetzung der Stundungszinsen liegt kein Verstoß gegen § 114 BA0, sondern vielmehr eine Begünstigung in Gestalt des Zinsvorteils. Eine derartige Vorgangsweise greift in die Rechtssphäre des Abgabepflichtigen nicht ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990160101.X01Im RIS seit
27.09.1990