RS Vwgh 1990/9/27 90/16/0101

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

In einer im Vergleich zu anderen Abgabepflichtigen später erfolgten Festsetzung der Stundungszinsen liegt kein Verstoß gegen § 114 BA0, sondern vielmehr eine Begünstigung in Gestalt des Zinsvorteils. Eine derartige Vorgangsweise greift in die Rechtssphäre des Abgabepflichtigen nicht ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160101.X01

Im RIS seit

27.09.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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