RS Vwgh 1990/9/27 89/16/0026

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §303 Abs4;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 52;

Rechtssatz

Die Beseitigung eines Bescheides, mit dem Grunderwerbsteuer in Verneinung des Vorliegens eines Befreiungstatbestandes (hier aus dem Grund, daß ein Grundstück von über 1.000 m2 zur Befriedigung des durchschnittlichen Siedlungsbedürfnisses nicht notwendig sei) festgesetzt worden ist, aus dem Rechtsbestand schließt eine Nachversteuerung des Erwerbsvorganges aus anderen Gründen (hier: Wohnnutzfläche des errichteten Hauses größer als 130 m2) nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 nicht aus. Diese Nachversteuerung stellt keine Wiederaufnahme des Verfahrens dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160026.X03

Im RIS seit

28.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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