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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §34 Abs1;Rechtssatz
Ein Verschulden an der Nichterlangung einer Wohnung, das nach § 34 Abs 1 RGV den Verlust des Anspruches auf Trennungsgebühr nach sich zieht, liegt dann vor, wenn der Beamte es ablehnt, eine vorhandene zumutbare Wohnung zu beziehen oder wenn er nichts unternimmt, um in den Besitz einer Wohnung im neuen Dienstort zu gelangen (Hinweis E 6.7.1972, 515/72 und E 16.1.1989, 88/12/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120198.X02Im RIS seit
27.09.1990