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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §27 Abs1;Rechtssatz
Der Anspruch auf Übersiedlungsgebühren nach dem ersten Satz des § 27 Abs 1 RGV hat dem Grunde nach die Versetzung des Beamten an einen anderen Dienstort und die Übersiedlung des Beamten vom bisherigen Wohnort, das ist der Wohnort des Beamten im Zeitpunkt seiner Versetzung, in den neuen Wohnort zur Voraussetzung (Hinweis E 30.6.1982, 967/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988120027.X01Im RIS seit
27.09.1990