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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §364;Rechtssatz
Versucht der Bf, mittels induktiver Methode einen allgemeinen Rechtsgrundsatz aus den "Bestimmungen und Regelungsinhalten" des § 364 Abs 1 und 2 ABGB und des § 21 BStG 1971 abzuleiten, der in seinem Kern auf einen im öffentlichen Recht begründeten Anspruch auf Einlösung eines Grundstücks bei nachbarschaftsbedingten Nachteilen durch den Bau und den Betrieb einer Straße abzielt, so vermag der VwGH einem derartigen Versuch der Lückenfüllung durch Analogie schon deshalb nicht zu folgen, weil der Gerichtshof das Vorliegen einer Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts nicht zu erkennen vermag.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170176.X06Im RIS seit
11.07.2001