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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs5;Rechtssatz
Die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Österreich iSd § 64 Abs 6 KFG wird allein dadurch, daß eine Person in einer bestimmten Unterkunft nur vorübergehend Aufenthalt nimmt, nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist im gegebenen normativen Zusammenhang vielmehr, daß diesem Aufenthalt und allfälligen weiteren (wenn auch nur vorübergehenden) Aufenthalten die Absicht zugrundeliegt, in Österreich bis auf weiteres oder für dauernd den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu gestalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110025.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
15.10.2009