RS Vwgh 1990/10/2 90/11/0025

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Veröffentlicht am 02.10.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs5;
KFG 1967 §64 Abs6;

Rechtssatz

Die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Österreich iSd § 64 Abs 6 KFG wird allein dadurch, daß eine Person in einer bestimmten Unterkunft nur vorübergehend Aufenthalt nimmt, nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist im gegebenen normativen Zusammenhang vielmehr, daß diesem Aufenthalt und allfälligen weiteren (wenn auch nur vorübergehenden) Aufenthalten die Absicht zugrundeliegt, in Österreich bis auf weiteres oder für dauernd den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu gestalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110025.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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