RS Vwgh 1990/10/2 90/11/0164

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Veröffentlicht am 02.10.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §63 Abs4;
VwRallg;
WehrG 1978 §37 Abs2 lita;
WehrG 1978 §37 Abs2 litb;

Rechtssatz

Eine "Einstellung des Berufungsverfahrens" infolge Unterlassung einer entgegenstehenden Erklärung des Berufungswerbers ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ungeachtet eines derartigen Hinweises im Bescheid betreffend die amtswegige befristete Befreiung nach § 37 Abs 2 lit a WehrG ist daher das Berufungsverfahren hinsichtlich des Antrages auf Befreiung nach § 37 Abs 2 lit b WehrG noch anhängig.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110164.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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