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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §44a lita;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, daß sich die Tatbilder des § 31 Abs 1 WRG und des § 32 Abs 1 WRG nicht decken, wird dadurch, daß dem Besch möglicherweise der Tatbestand einer Übertretung nach § 31 Abs 1 WRG angelastet wird, den er nicht erfüllt hat, in seine Rechte eingegriffen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" BegriffMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070168.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009