RS Vwgh 1990/10/2 90/11/0140

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Veröffentlicht am 02.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §69 Abs1 litc;

Rechtssatz

Der VwGH hat in gleichgelagerten Fällen nicht zum Ausdruck gebracht, daß der Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 lit c AVG schon unmittelbar auf Grund des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH und nicht erst auf Grund des dadurch notwendig werdenden, ihm nachfolgenden Verwaltungsaktes der hiefür zuständigen Behörde gegeben sei (Hinweis E 27.2.1980, 3007, 3068/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110140.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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