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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Der VwGH hat in gleichgelagerten Fällen nicht zum Ausdruck gebracht, daß der Wiederaufnahmegrund nach § 69 Abs 1 lit c AVG schon unmittelbar auf Grund des aufhebenden Erkenntnisses des VwGH und nicht erst auf Grund des dadurch notwendig werdenden, ihm nachfolgenden Verwaltungsaktes der hiefür zuständigen Behörde gegeben sei (Hinweis E 27.2.1980, 3007, 3068/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110140.X02Im RIS seit
19.03.2001