RS Vwgh 1990/10/2 89/11/0282

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Veröffentlicht am 02.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §56;
IESG §4 idF 1980/580;

Rechtssatz

Bei der Mitteilung in § 4 IESG darüber, daß ein Vorschuß auf das Insolvenz-Ausfallgeld gewährt wird, handelt es sich im Gegensatz zur früheren Rechtslage um keinen Bescheid.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110282.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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