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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der Mitteilung in § 4 IESG darüber, daß ein Vorschuß auf das Insolvenz-Ausfallgeld gewährt wird, handelt es sich im Gegensatz zur früheren Rechtslage um keinen Bescheid.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110282.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017