RS Vwgh 1990/10/2 89/07/0168

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Veröffentlicht am 02.10.1990
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §30 Abs2;
WRG 1959 §32 Abs1;

Rechtssatz

Bei Einwirkungen auf Gewässer iSd § 32 Abs 1 WRG muß es sich um einen konkreten, wirksamen und beabsichtigten Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser handeln, der plangemäß durch Einbringung von wassergefährdenden Stoffen unter Verwendung von Anlagen zu der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wassergüte (§ 30 Abs 2 WRG) führt (Hinweis E 10.11.1981, 81/07/0113).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070168.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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