RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0018

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;
KStG 1966 §22 Abs5;

Rechtssatz

AusfzF, warum im Beschwerdefall einem Schuldnachlaß die erforderliche Eignung, eine Sanierung herbeizuführen, fehlte (Verluste in den drei der "Sanierung" folgenden Jahren stehen einem geringen Stammkapital der GmbH gegenüber).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130018.X04

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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