RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0069

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §23;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §27 Abs1 Z2;

Rechtssatz

AusfzF, ob die behauptete Gründung einer unechten stillen Gesellschaft ihren Niederschlag in mittels EDV geführten Geschäftsbüchern gefunden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130069.X04

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten