RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0152

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 236;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0312 E 30. April 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH führen Aufwendungen unter anderem dann nicht zu außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 34 EStG 1972, wenn sie als Vermögensumschichtung zu beurteilen sind (Hinweis E 7.3.1984, 82/13/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130152.X02

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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