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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §36;Rechtssatz
Reicht ein teilweiser - wenn auch nur 20 prozentiger - Schulderlaß zur Sanierung aus, dient auch er im Sinne des Gesetzes dem Zwecke der Sanierung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130018.X02Im RIS seit
03.10.1990