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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Will die Behörde das durch eine Zeugenaussage gestützte Vorbringen eines Besch nicht als ausreichenden Beweis für die Richtigkeit seiner Behauptung annehmen, so ist sie verpflichtet, weitere Erhebungen vorzunehmen
(Hinweis E 13.12.1989, 89/03/0214).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020117.X02Im RIS seit
03.10.1990