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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Der von der Rechtsprechung im Steuerrecht geforderten Publizität für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen ist dadurch, daß ein Steuerberater (hier: Wirtschaftstreuhänder) den Gesellschaftsvertrag verfaßt und an der Generalversammlung der GmbH, in der dieser Vertrag genehmigt wurde, teilgenommen hat, nicht Genüge getan (Hinweis E 18.5.1977, 346, 453/77, VwSlg 5139 F/1977), zumal im Beschwerdefall nicht einmal ersichtlich ist, daß der beauftragte Wirtschaftstreuhänder in den Streitjahren durch die Gesellschafter von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden worden wäre (§ 27 Abs 4 WTBO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130069.X03Im RIS seit
03.10.1990