Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 293;Rechtssatz
Es widerspricht wirtschaftlichen Gepflogenheiten, jahrelang Fenstersanierungen zu vermitteln und die dafür erhaltenen Provisionen im Ausmaß von 1 bis 2 Millionen S jährlich praktisch zur Gänze an eine Person als Subprovision weiterzuleiten, deren Gegenleistung einzig und allein in der Bekanntgabe von Adressen bestand, die wiederum von einem Hausverwalter in Erfahrung gebracht worden sein sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130022.X03Im RIS seit
03.10.1990