RS Vwgh 1990/10/3 86/13/0022

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 293;

Rechtssatz

Es widerspricht wirtschaftlichen Gepflogenheiten, jahrelang Fenstersanierungen zu vermitteln und die dafür erhaltenen Provisionen im Ausmaß von 1 bis 2 Millionen S jährlich praktisch zur Gänze an eine Person als Subprovision weiterzuleiten, deren Gegenleistung einzig und allein in der Bekanntgabe von Adressen bestand, die wiederum von einem Hausverwalter in Erfahrung gebracht worden sein sollen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130022.X03

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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