RS Vwgh 1990/10/3 89/02/0195

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Kontrollbefugnis des VwGH hinsichtlich der Beweiswürdigung durch die Behörde erstreckt sich nur auf die Vollständigkeit der Sachverhaltsermittlung und die Schlüssigkeit der Beweiswürdigung (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellungfreie BeweiswürdigungSachverhalt Verfahrensmängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020195.X10

Im RIS seit

25.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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