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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Gibt ein Besch zum Ergebnis der behördlichen Einvernahme eines einschreitenden Polizeibeamten als Zeugen keine konkrete Gegendarstellung ab, so ist eine (ausführlichere) Einvernahme dieses Polizeibeamten als Zeugen nicht erforderlich (Hinweis E 21.3.1986, 85/18/0102).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete StVO Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020111.X01Im RIS seit
12.06.2001