RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß sich Studenten in den Ferien eher zu Hause und nicht an der Studienadresse aufhalten.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020117.X03

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten