RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0129

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;
KStG 1966 §22 Abs5;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 183;

Rechtssatz

Für die Anerkennung eines steuerbegünstigten Sanierungsgewinnes ist das Vorhandensein der Sanierungsabsicht des Gläubigers sowie die Eignung der gesetzten Maßnahmen zur Sanierung des Schuldners Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130129.X01

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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