RS Vwgh 1990/10/3 90/02/0057

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a lite idF 1983/174;

Rechtssatz

Für die Annahme der in § 89a (2a) lit e StVO angeführten Verkehrsbeeinträchtigung reicht die konkrete "Besorgnis" einer Hinderung der Verkehrsteilnehmer an der Benützung des Gehsteiges aus. Die konkrete Hinderung dieser Verkehrsteilnehmer an dieser Benützung ist sohin hiefür nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020057.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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