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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §148;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 147;Rechtssatz
Da abgabenrechtliche Prüfungen nach § 99 Abs 2 FinStrG als solche nach § 148 BAO anzusehen sind und daher die Bestimmungen dieser Gesetzesstelle mit Ausnahme der Absätze 3 und 5 auch für diese Prüfungen gelten, ist ein abgesondertes Rechtsmittel gegen den Prüfungsauftrag nicht zulässig (§ 148 Abs 4 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130081.X01Im RIS seit
03.10.1990