RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0152

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 236;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312) stellt die Anschaffung oder Errichtung eines Eigenheimes eine Vermögensumschichtung und keine Aufwendung nach § 34 EStG 1972 dar. Dabei ist es unmaßgebend, ob die Errichtung des Eigenheimes mit Rücksicht auf den gewählten Bauplatz überdurchschnittlich aufwendige Bodenbefestigungen erforderlich macht oder nicht. Ebenso spielt es keine Rolle, ob solche zusätzliche Kosten bereits im Zuge der Anschaffung (Errichtung) des Eigenheimes oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erwachsen. Von Bedeutung ist bloß, daß die erforderlichen baulichen Maßnahmen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung (Errichtung) des betreffenden Gebäudes stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130152.X03

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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