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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 236;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 30.4.1985, 82/14/0312) stellt die Anschaffung oder Errichtung eines Eigenheimes eine Vermögensumschichtung und keine Aufwendung nach § 34 EStG 1972 dar. Dabei ist es unmaßgebend, ob die Errichtung des Eigenheimes mit Rücksicht auf den gewählten Bauplatz überdurchschnittlich aufwendige Bodenbefestigungen erforderlich macht oder nicht. Ebenso spielt es keine Rolle, ob solche zusätzliche Kosten bereits im Zuge der Anschaffung (Errichtung) des Eigenheimes oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erwachsen. Von Bedeutung ist bloß, daß die erforderlichen baulichen Maßnahmen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung (Errichtung) des betreffenden Gebäudes stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130152.X03Im RIS seit
03.10.1990