RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991/178;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/24 88/13/0022 2

Stammrechtssatz

Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130002.X01

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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