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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/178;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/01/24 88/13/0022 2Stammrechtssatz
Nur ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung verschafft der Partei einen Rechtsanspruch auf Anberaumung und Abhaltung einer solchen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130002.X01Im RIS seit
03.10.1990