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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Rechtssatz
Hat ein (wegen der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs 1 StVO) Besch die Anfertigung einer Skizze zur Ermittlung des Umstandes, "ob" durch äußere Umstände ein Befahren der Sperrfläche notwendig gewesen sei, beantragt, so handelt es sich hiebei um einen unzulässigen Erkundungsbeweis.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle MedienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020111.X02Im RIS seit
12.06.2001