RS Vwgh 1990/10/8 89/15/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1990
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §6 Z8 litb;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 289;

Rechtssatz

Für die Anwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 6 Z 8 lit b UStG 1972 auf Umsätze von Briefmarken ist lediglich maßgebend, daß es sich bei den umgesetzten Briefmarken um inländische amtliche Wertzeichen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150132.X01

Im RIS seit

08.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten