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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
KJBG 1987 §14;Rechtssatz
§ 14 KJBG 1987 sieht eine Entlohnung für Überstunden in Naturalien nicht vor. Bei § 8 KJBG 1987 handelt es sich um eine Vorschrift, die nur für Kinder und nicht für Jugendliche Geltung hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190100.X02Im RIS seit
08.10.1990