Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §18 Abs8;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 261;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0077 1Stammrechtssatz
Der durch § 7 Abs 1 Z 3 UStG 1972 angeordnete buchmäßige Nachweis ist (ebenso wie der Ausfuhrnachweis) nach ständiger Rechtsprechung und Lehre eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Steuerfreiheit selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen gegeben sind (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150154.X01Im RIS seit
08.10.1990Zuletzt aktualisiert am
19.09.2008