RS VwGH Erkenntnis 1990/10/08 89/15/0077

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Besprechung in: ÖStZB 1991, 260; Rechtssatz

Der durch § 7 Abs 1 Z 3 UStG 1972 angeordnete buchmäßige Nachweis ist (ebenso wie der Ausfuhrnachweis) nach ständiger Rechtsprechung und Lehre eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Steuerfreiheit selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen gegeben sind (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0043).

Im RIS seit
08.10.1990
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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