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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
PO §26;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 289;Rechtssatz
Der Umtausch von auf Papier aufgeklebten oder aufgedruckten gültigen Briefmarken gegen andere gültige Briefmarken gemäß § 26 Postordnung stellt - falls überhaupt als steuerbarer Leistungsaustausch anzunehmen ist - einen (steuerfreien) Umsatz von "inländischen amtlichen Wertzeichen" dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150132.X02Im RIS seit
08.10.1990Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008