RS Vwgh 1990/10/8 89/15/0132

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
91/02 Post

Norm

PO §26;
UStG 1972 §6 Z8 litb;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 289;

Rechtssatz

Der Umtausch von auf Papier aufgeklebten oder aufgedruckten gültigen Briefmarken gegen andere gültige Briefmarken gemäß § 26 Postordnung stellt - falls überhaupt als steuerbarer Leistungsaustausch anzunehmen ist - einen (steuerfreien) Umsatz von "inländischen amtlichen Wertzeichen" dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150132.X02

Im RIS seit

08.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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