Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §18 Abs8;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 260;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 6Stammrechtssatz
Die dem Unternehmer in § 7 Abs 1 Z 2 letzter Satz UStG 1972 eingeräumte Wahlmöglichkeit wirkt sich schon nach dem Gesetzeswortlaut, aber auch nach dem gesamten Sinn dieser Regelung nicht auf den Zeitpunkt aus, in dem der buchmäßige Nachweis gemäß § 18 Abs 8 UStG 1972 zu erbringen bzw vom Unternehmer anzulegen ist. Diese Gesetzesstelle ermöglicht lediglich dem Unternehmer, der davon Gebrauch macht, die Steuerfreiheit schon vor Erbringung des Ausfuhrnachweises in Anspruch zu nehmen, und den Ausfuhrnachweis noch innerhalb einer bestimmten Frist nachreichen zu dürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150077.X06Im RIS seit
08.10.1990Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008