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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2 idF 1987/575;Rechtssatz
Die Wertung einer Verwaltungsübertretung als "schwerwiegende" ist unabhängig davon zu treffen, ob die wegen dieser Verwaltungsübertretung verhängte Strafe bereits verbüßt worden ist oder nicht (hier: Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190152.X02Im RIS seit
12.06.2001