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20/08 UrheberrechtNorm
UrhG §4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 291;Rechtssatz
Unter "Film" (als Oberbegriff für Filmwerke und Laufbilder im Sinne der Begriffsbestimmungen des § 4 und § 73 Abs 2 UrhG ist eine den Eindruck eines bewegten Bildes vermittelnde Bildfolge bzw Bild-Tonfolge zu verstehen, wobei es auf das bei der Bildaufzeichnung bzw Bild-Tonaufzeichnung verwendete Trägermaterial nicht ankommt; auch auf "Videokassetten" gespeicherte bewegte Bild-Tonfolgen sind unter den Begriff "Film" zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150080.X02Im RIS seit
08.10.1990Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008