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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Rechtssatz
Aus der Unterfertigung eines Organwalters, der sachlich wie auch örtlich zuständigen Behörde "Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien" unter der Wortfolge "Für den Sicherheitsdirektor" kann nicht abgeleitet werden, es habe eine unzuständige Behörde entschieden
(Hinweis E 14.5.1990, 90/19/0162).
Schlagworte
Behördenbezeichnung Behördenorganisation Unterschrift Genehmigungsbefugnis Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190152.X01Im RIS seit
12.06.2001