RS Vwgh 1990/10/8 90/19/0290

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §86 Abs1;
ASchG 1972 §31 Abs3 litb;
VStG §21;

Rechtssatz

Wurde der Beschuldigte bereits vor dem ihm angelasteten Tattag zweimal schriftlich aufgefordert, eine Vorschrift zu befolgen, was er jedoch unterlassen hat, so kann von einem geringfügigen Verschulden keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190290.X02

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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