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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV §86 Abs1;Rechtssatz
Wurde der Beschuldigte bereits vor dem ihm angelasteten Tattag zweimal schriftlich aufgefordert, eine Vorschrift zu befolgen, was er jedoch unterlassen hat, so kann von einem geringfügigen Verschulden keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190290.X02Im RIS seit
01.06.2001