RS Vwgh 1990/10/8 90/19/0319

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Veröffentlicht am 08.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §14 Abs1;
FrPolG 1954 §2 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs 1 in Verbindung mit § 2 Abs 1 FrPolG (idF vor der Novelle 1990/196) handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, sodaß es dem Betraften oblegen wäre, glaubhaft zu machen, daß ihm an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190319.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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