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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 1954 §14 Abs1;Rechtssatz
Bei der Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs 1 in Verbindung mit § 2 Abs 1 FrPolG (idF vor der Novelle 1990/196) handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, sodaß es dem Betraften oblegen wäre, glaubhaft zu machen, daß ihm an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190319.X02Im RIS seit
11.07.2001