RS Vwgh 1990/10/10 89/03/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1990
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §7 Abs1 idF 1981/486;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/03/0237 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13041 A/1989 RS 4

Stammrechtssatz

Der durch die Verweigerung der Verpachtungsgenehmigung erwachsende Nachteil, nämlich keinen wirtschaftlichen Nutzen aus einer Verpachtung zu haben, stellt keinen Nachteil im Sinne des § 7 Abs 1 GelVerkG dar, der sich aus der persönlichen Ausübung für den Gewerbeinhaber ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030250.X01

Im RIS seit

10.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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