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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §7 Abs1 idF 1981/486;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/03/0237 E 18. Oktober 1989 VwSlg 13041 A/1989 RS 4Stammrechtssatz
Der durch die Verweigerung der Verpachtungsgenehmigung erwachsende Nachteil, nämlich keinen wirtschaftlichen Nutzen aus einer Verpachtung zu haben, stellt keinen Nachteil im Sinne des § 7 Abs 1 GelVerkG dar, der sich aus der persönlichen Ausübung für den Gewerbeinhaber ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030251.X01Im RIS seit
10.10.1990