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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Umstand, daß ein Flächenwidmungsplan geändert werden soll, wobei ein Nachbar im diesbezüglichen Verfahren Einwendungen erhoben hat, kommt im Baubewilligungsverfahren keine Bedeutung zu.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060171.X07Im RIS seit
11.07.2001