Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Ist ein Nachbar ordnungsgemäß unter Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG zu einer mündlichen Bauverhandlung geladen worden, so hat er nur hinsichtlich rechtzeitig erhobener Einwendungen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des erstinstanzlichen Bescheides, ausgenommen etwa im Hinblick auf Fragen der Zuständigkeit der Behörde (Hinweis E 22.10.1985, 85/05/0122).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060171.X03Im RIS seit
11.07.2001