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L85006 Straßen SteiermarkNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde hat schon aufgrund der in den §§ 37, 39 und 45 AVG zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Amtswegigkeit und der materiellen Wahrheitsforschung bei Festlegung eines Aufteilungsschlüssels gem § 45 Stmk LStVwG 1964 von Amts wegen zu prüfen, durch welche Straßen die vom Interessentenwege aufzuschließenden Grundstücke sonst noch erschlossen sind (Hinweis E 15.3.1988, 88/05/0015).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060096.X06Im RIS seit
13.09.2001