RS Vwgh 1990/10/11 89/06/0096

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Veröffentlicht am 11.10.1990
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Index

L85006 Straßen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
LStVwG Stmk 1964 §45 Abs1;
LStVwG Stmk 1964 §45 Abs2 idF 1969/195;

Rechtssatz

Die Behörde hat schon aufgrund der in den §§ 37, 39 und 45 AVG zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Amtswegigkeit und der materiellen Wahrheitsforschung bei Festlegung eines Aufteilungsschlüssels gem § 45 Stmk LStVwG 1964 von Amts wegen zu prüfen, durch welche Straßen die vom Interessentenwege aufzuschließenden Grundstücke sonst noch erschlossen sind (Hinweis E 15.3.1988, 88/05/0015).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989060096.X06

Im RIS seit

13.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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