RS Vwgh 1990/10/11 90/06/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1705/75 E 22. April 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erstreckt sich auf die Ermittlung der unter dem Gesichtspunkt der anzuwendenden Rechtsvorschriften im konkreten Fall in Betracht kommenden Tatsachen und deren Erhärtung durch Beweise.

Schlagworte

SachverhaltsermittlungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweismittelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060066.X02

Im RIS seit

11.10.1990

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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